Das österreichische Pflegegeld ist die Basisförderung für pflegebedürftige Menschen. Es wird in sieben Pflegestufen ausbezahlt und steigt mit dem individuellen Pflegebedarf. Die konkrete Höhe wird jährlich valorisiert. Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Beträgen und wie diese in Ihr Betreuungskonzept einfließen.
Pflegestufe 1–2
Grundförderung bei geringem bis erhöhtem Unterstützungsbedarf. 24‑Stunden‑Betreuung wird hier meist punktuell zur Entlastung genutzt.
Pflegestufe 3–4
Erheblicher Pflegebedarf – eine 24‑Stunden‑Betreuung ist häufig sinnvoll. Ab Stufe 3 kann zusätzlich ein weiterer Zuschuss zur 24‑Stunden‑Betreuung beim Sozialministerium beantragt werden (siehe unten).
Pflegestufe 5–7
Sehr hoher bis außergewöhnlicher Pflegebedarf. Die Kombination aus Pflegegeld und Zuschuss zur 24‑Stunden‑Betreuung ermöglicht in vielen Fällen eine leistbare Rund‑um‑die‑Uhr‑Versorgung zu Hause.
Pflegestufe 1: 206,20 € pro Monat
Pflegestufe 2: 380,30 € pro Monat
Pflegestufe 3: 592,60 € pro Monat
Pflegestufe 4: 888,50 € pro Monat
Pflegestufe 5: 1.206,90 € pro Monat
Pflegestufe 6: 1.685,40 € pro Monat
Pflegestufe 7: 2.214,80 € pro Monat
Voraussetzungen (Auszug):
• Pflegegeld mindestens Stufe 3 oder demenzbedingter gleichzuhaltender Bedarf.
• Zwei abwechselnde Betreuungskräfte mit geeigneter Qualifikation.
• Rechtlich korrekte Form: selbständige Betreuungskräfte (Werkvertrag) oder angestellte Betreuungskräfte (Dienstverhältnis).
• Einkommensgrenzen und vollständige Antragsunterlagen (z. B. Betreuungsvertrag, Qualifikationsnachweise).
Mögliche Höhe des Zuschusses (Richtwerte, Stand 2026):
• Bis zu 800 € pro Monat bei selbständigen Betreuungskräften (in der Regel bei durchgehender Betreuung von mindestens 28 Tagen – „28‑Tage‑Regel“).
• Bis zu 1.600 € pro Monat bei angestellten Betreuungskräften.
• Auszahlung monatlich über das Sozialministeriumservice; Kombination mit Pflegegeld möglich.
Wir unterstützen Sie bei Antragstellung, Unterlagen und der optimalen Kombination von Pflegegeld und Zuschuss, damit die 24‑Stunden‑Betreuung bestmöglich finanziert wird.
• Pflegegeld mindestens Stufe 3 (oder demenzbedingter gleichzuhaltender Bedarf)
• Zwei abwechselnde Betreuungskräfte mit geeigneter Qualifikation
• Qualifikationsnachweise der Betreuungskräfte
• Rechtsform: selbständig (Werkvertrag) oder angestellt (Dienstverhältnis)
• Betreuungsvertrag
• Erforderliche Meldungen/Registrierungen (z. B. Gewerbeanmeldung bei Selbständigen bzw. Anmeldung im Dienstverhältnis)
• Einkommensnachweise (Prüfung der Einkommensgrenzen)
• Kontodaten für die Auszahlung
• Lichtbildausweis und SV-Nummer der antragstellenden Person
• Antragsformular des Sozialministeriumservice (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Hinweis: Externe Links führen zu Websites Dritter. Inhalte, Beträge und Formulare können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben auf den verlinkten Seiten; wir aktualisieren diese Seite regelmäßig.
Stand: 05/2026